Schwellenfreier Zugang, ausreichende Türbreiten und ein bodengleicher Duschbereich erweitern den Käuferkreis spürbar und sind bei gleicher Fläche ein echter Vorteil. Die DIN 18040-2 unterscheidet dabei zwischen barrierefrei und uneingeschränkt rollstuhlgerecht — das ist nicht dasselbe und sollte nicht vermischt werden.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Briedern, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz werden die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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