Unsere Leistungen
Wir bewerten Immobilien jeder Art in Kornwestheim, Ludwigsburg und ganz Baden-Württemberg — nach den Verfahren der ImmoWertV, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Gutachten
Verkehrswertgutachten
Das offizielle Dokument nach § 194 BauGB — stichtagsbezogen, begründet und gegenüber Finanzamt, Gericht und Bank verwendbar.
Wertermittlung
Die systematische Marktwerteinschätzung in Anlehnung an die ImmoWertV — für Preisfindung und Kaufentscheidungen, ohne den Umfang eines Vollgutachtens.
Bodenwertgutachten
Der Wert des Grundstücks ohne Gebäude — in der Form, die das Finanzamt für Grund- und Erbschaftsteuer verlangt.
Grundrisse & Wohnflächenberechnung
Die exakte Fläche nach Wohnflächenverordnung — Grundlage für Mietvertrag, Kaufpreis und jede Quadratmeterangabe, die überprüft wird.
Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
Wie lange sich ein Gebäude noch rechnet — und was das Finanzamt daraus für die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ableitet.
Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
Was Wege-, Leitungs- und Wohnrechte wirklich wert sind — und wie stark sie den Verkehrswert mindern.
Nach Anlass
Gutachten bei Erbschaft
Das Finanzamt setzt den Grundbesitz typisiert an. § 198 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — durch Gutachten.
Gutachten bei Scheidung
Im Zugewinnausgleich steht die Immobilie zum Verkehrswert am Stichtag. Jeder Euro Abweichung verschiebt die Forderung um fünfzig Cent.
Gutachten für das Finanzamt
Für Erbschaft-, Schenkung- und Grundsteuer zählt kein Richtwert, sondern ein begründetes Gutachten mit nachvollziehbarem Verfahren.
Gutachten für Gericht und Behörden
Für Teilungsversteigerung, Erbauseinandersetzung und Familiensachen — von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Gutachten für die Bank
Oberhalb der Kleindarlehensgrenze verlangen Kreditinstitute eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen.
Nach Objektart
Einfamilienhaus bewerten
Sachwert- und Vergleichswertverfahren für das freistehende Haus, die Doppelhaushälfte und das Reihenhaus.
Eigentumswohnung bewerten
Vergleichswertverfahren, Miteigentumsanteil und Instandhaltungsrücklage — was den Wert einer Wohnung tatsächlich bestimmt.
Mehrfamilienhaus bewerten
Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV: Reinertrag, Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer statt Quadratmeterpreis.
Grundstück bewerten
Bodenrichtwert, Zuschnitt und Baurecht — und warum der Richtwert des Gutachterausschusses selten der Wert des eigenen Grundstücks ist.
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