Immobilienbewertung für Ihre Zielgruppe
Jeder Anlass verlangt eine andere Herleitung. Wir erstellen das Gutachten, das zu Ihrer Situation passt.
Gutachten für Privatpersonen
Sie brauchen für Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder das Finanzamt eine belastbare Zahl. Ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV nennt sie begründet — und hält der Gegenseite stand.
Gutachten für Erbengemeinschaften
Für Auseinandersetzung und Finanzamt zugleich: ein Verkehrswertgutachten auf den Todestag, das den niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG nachweist und als neutrale Teilungsgrundlage dient.
Gutachten für Investoren
Für Bilanz, Finanzierung oder Ankaufsentscheidung: mehrere Objekte, einheitlich bewertet, auf denselben Stichtag bezogen und nach denselben Verfahren hergeleitet.
Gutachten für Hausverwaltungen
Instandhaltungsrückstau, Sanierungsbeschlüsse, Streit in der Eigentümergemeinschaft: eine neutrale Wertermittlung gibt der Diskussion eine Zahl, über die sich nicht streiten lässt.
Gutachten für Banken & Zwangsverwalter
Beleihungs- und Verkehrswerte für Sicherungsobjekte, notleidende Kredite und Zwangsversteigerungen — hergeleitet nach ImmoWertV und nachvollziehbar dokumentiert.
Gutachten für Senioren & Pflegebedürftige
Steht der Umzug ins Pflegeheim an, muss der Wert oft gegenüber Angehörigen, Betreuungsgericht oder Sozialamt belegt werden. Ein Gutachten liefert diesen Beleg — ruhig und in Ihrem Tempo.
Ihre Branche nicht dabei?
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für jede Branche. Sprechen Sie mit uns über Ihre spezifischen Anforderungen.