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Baulast · Stadtroda

Baulast in Stadtroda — was das für den Wert bedeutet

Eine Baulast verpflichtet öffentlich-rechtlich gegenüber der Bauaufsicht, etwa zur Freihaltung einer Fläche oder zur Duldung einer Zuwegung. Sie steht im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch — wer nur das Grundbuch einsieht, übersieht sie. Bayern und Brandenburg führen kein Baulastenverzeichnis; dort wirken vergleichbare Bindungen über Dienstbarkeiten.

Baulastenverzeichnisse der Landesbauordnungen

Wie es auf den Wert wirkt

Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Stadtroda, nicht aus einer Tabelle.

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Stadtroda

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.

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Häufige Fragen

Mindert baulast den Wert in Stadtroda immer?
Nein. Ein Merkmal wirkt über einen nachvollziehbaren Mechanismus, nicht über einen pauschalen Prozentsatz. Ob und wie stark es sich auswirkt, hängt vom konkreten Objekt und vom örtlichen Markt ab — deshalb wird es im Gutachten hergeleitet und nicht geschätzt.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Stadtroda?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen laufen die Werte über Geoportal Thüringen. Der Bodenrichtwert beziffert den Boden, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
Reicht dafür eine Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja. Sobald ein Merkmal wie dieses im Spiel ist, braucht es die Unterlagen und den Ortstermin — ein Online-Rechner kennt weder Grundbuch noch Baulastenverzeichnis.

Leistungen in Stadtroda

Weitere Wertmerkmale

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