Der Verbrauchsausweis bildet das Heizverhalten der Vornutzer ab, der Bedarfsausweis die Substanz. Für die Bewertung zählt der Bedarf, weil er unabhängig davon ist, wer zuletzt wie geheizt hat. Eine schlechte Effizienzklasse ist kein Abschlag von der Stange, sondern ein Hinweis auf konkret bezifferbaren Investitionsbedarf.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Bremen, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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