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Einfamilienhaus · Braunschweig

Einfamilienhaus in Braunschweig bewerten lassen

Das Einfamilienhaus in Braunschweig wird vorrangig im Vergleichswertverfahren bewertet, weil eigengenutztes Wohneigentum über Vergleichspreise gehandelt wird. Der Sachwert dient als Kontrolle — und wird führend, wo Vergleichsfälle fehlen.

§§ 24-26 ImmoWertV

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Braunschweig

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS Niedersachsen öffnen

Häufige Fragen

Reicht ein Online-Rechner für mein Haus in Braunschweig?
Für eine Orientierung ja. Er kennt aber weder Grundbuch noch Zustand — sobald ein Dritter den Wert akzeptieren muss, braucht es das Gutachten.
Vergleichswert oder Sachwert?
Beides wird gerechnet. Welches Verfahren führt, folgt aus der Datenlage und wird im Gutachten begründet.

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