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Einfamilienhaus · Arbach

Einfamilienhaus in Arbach bewerten lassen

Das Einfamilienhaus in Arbach wird vorrangig im Vergleichswertverfahren bewertet, weil eigengenutztes Wohneigentum über Vergleichspreise gehandelt wird. Der Sachwert dient als Kontrolle — und wird führend, wo Vergleichsfälle fehlen.

§§ 24-26 ImmoWertV

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Arbach

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen

Häufige Fragen

Reicht ein Online-Rechner für mein Haus in Arbach?
Für eine Orientierung ja. Er kennt aber weder Grundbuch noch Zustand — sobald ein Dritter den Wert akzeptieren muss, braucht es das Gutachten.
Vergleichswert oder Sachwert?
Beides wird gerechnet. Welches Verfahren führt, folgt aus der Datenlage und wird im Gutachten begründet.

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