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Einfamilienhaus · Geislingen an der Steige

Einfamilienhaus in Geislingen an der Steige bewerten lassen

Das Einfamilienhaus in Geislingen an der Steige wird vorrangig im Vergleichswertverfahren bewertet, weil eigengenutztes Wohneigentum über Vergleichspreise gehandelt wird. Der Sachwert dient als Kontrolle — und wird führend, wo Vergleichsfälle fehlen.

§§ 24-26 ImmoWertV

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Geislingen an der Steige

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Reicht ein Online-Rechner für mein Haus in Geislingen an der Steige?
Für eine Orientierung ja. Er kennt aber weder Grundbuch noch Zustand — sobald ein Dritter den Wert akzeptieren muss, braucht es das Gutachten.
Vergleichswert oder Sachwert?
Beides wird gerechnet. Welches Verfahren führt, folgt aus der Datenlage und wird im Gutachten begründet.

Leistungen in Geislingen an der Steige

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