07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Termin buchen
Einfamilienhaus · Neuenstadt am Kocher

Einfamilienhaus in Neuenstadt am Kocher bewerten lassen

Das Einfamilienhaus in Neuenstadt am Kocher wird vorrangig im Vergleichswertverfahren bewertet, weil eigengenutztes Wohneigentum über Vergleichspreise gehandelt wird. Der Sachwert dient als Kontrolle — und wird führend, wo Vergleichsfälle fehlen.

§§ 24-26 ImmoWertV

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Neuenstadt am Kocher

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Reicht ein Online-Rechner für mein Haus in Neuenstadt am Kocher?
Für eine Orientierung ja. Er kennt aber weder Grundbuch noch Zustand — sobald ein Dritter den Wert akzeptieren muss, braucht es das Gutachten.
Vergleichswert oder Sachwert?
Beides wird gerechnet. Welches Verfahren führt, folgt aus der Datenlage und wird im Gutachten begründet.

Leistungen in Neuenstadt am Kocher

Objektart — weitere

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen