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Einfamilienhaus · Langenburg

Einfamilienhaus in Langenburg bewerten lassen

Das Einfamilienhaus in Langenburg wird vorrangig im Vergleichswertverfahren bewertet, weil eigengenutztes Wohneigentum über Vergleichspreise gehandelt wird. Der Sachwert dient als Kontrolle — und wird führend, wo Vergleichsfälle fehlen.

§§ 24-26 ImmoWertV

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Langenburg

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Reicht ein Online-Rechner für mein Haus in Langenburg?
Für eine Orientierung ja. Er kennt aber weder Grundbuch noch Zustand — sobald ein Dritter den Wert akzeptieren muss, braucht es das Gutachten.
Vergleichswert oder Sachwert?
Beides wird gerechnet. Welches Verfahren führt, folgt aus der Datenlage und wird im Gutachten begründet.

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