Das Ertragswertverfahren kapitalisiert den nachhaltig erzielbaren Reinertrag über die Restnutzungsdauer und addiert den Bodenwert. Es führt bei vermieteten Objekten in Goldkronach — und steht und fällt mit dem Liegenschaftszinssatz des örtlichen Gutachterausschusses.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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