Das Sachwertverfahren addiert Bodenwert und Gebäudesachwert und passt das Ergebnis über den Sachwertfaktor an den Markt an. Es führt bei eigengenutzten Objekten in Lauenburg/Elbe, für die es zu wenige Vergleichsfälle gibt — und der Sachwertfaktor ist der Schritt, der es marktfähig macht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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