Das Sachwertverfahren addiert Bodenwert und Gebäudesachwert und passt das Ergebnis über den Sachwertfaktor an den Markt an. Es führt bei eigengenutzten Objekten in Wallerfangen, für die es zu wenige Vergleichsfälle gibt — und der Sachwertfaktor ist der Schritt, der es marktfähig macht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Saarland laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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