Das Sachwertverfahren addiert Bodenwert und Gebäudesachwert und passt das Ergebnis über den Sachwertfaktor an den Markt an. Es führt bei eigengenutzten Objekten in Neustetten, für die es zu wenige Vergleichsfälle gibt — und der Sachwertfaktor ist der Schritt, der es marktfähig macht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
BORIS-BW öffnen