Das Sachwertverfahren addiert Bodenwert und Gebäudesachwert und passt das Ergebnis über den Sachwertfaktor an den Markt an. Es führt bei eigengenutzten Objekten in Velden/Hartenstein, für die es zu wenige Vergleichsfälle gibt — und der Sachwertfaktor ist der Schritt, der es marktfähig macht.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
Gutachterausschüsse Bayern öffnen