Ob eine Sanierung sich rechnet, entscheidet sich am Wertzuwachs gegenüber den Kosten. Eine Verwaltung, die das belegt vorlegt, verkürzt die Debatte erheblich.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.
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