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Eigentumswohnung · Löhnberg

Eigentumswohnung in Löhnberg bewerten lassen

Bei der Eigentumswohnung in Löhnberg entscheidet neben der Einheit das Gemeinschaftseigentum. Teilungserklärung, Beschlusslage und Erhaltungsrücklage gehören zwingend dazu — eine Bewertung ohne diese Unterlagen ist unvollständig.

§§ 3, 8, 19 WEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Löhnberg

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS Hessen öffnen

Häufige Fragen

Warum brauchen Sie die Versammlungsprotokolle?
Weil dort beschlossene Maßnahmen stehen. Eine beschlossene Fassadensanierung ist eine Zahlungspflicht und mindert den Wert der Einheit ab dem Beschluss.
Zählt der Stellplatz dazu?
Nur wenn die Teilungserklärung ihn der Einheit zuordnet. Sonst ist er separat zu bewerten.

Leistungen in Löhnberg

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