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Eigentumswohnung · Hartheim am Rhein

Eigentumswohnung in Hartheim am Rhein bewerten lassen

Bei der Eigentumswohnung in Hartheim am Rhein entscheidet neben der Einheit das Gemeinschaftseigentum. Teilungserklärung, Beschlusslage und Erhaltungsrücklage gehören zwingend dazu — eine Bewertung ohne diese Unterlagen ist unvollständig.

§§ 3, 8, 19 WEG

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Hartheim am Rhein

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Warum brauchen Sie die Versammlungsprotokolle?
Weil dort beschlossene Maßnahmen stehen. Eine beschlossene Fassadensanierung ist eine Zahlungspflicht und mindert den Wert der Einheit ab dem Beschluss.
Zählt der Stellplatz dazu?
Nur wenn die Teilungserklärung ihn der Einheit zuordnet. Sonst ist er separat zu bewerten.

Leistungen in Hartheim am Rhein

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