Bei der Eigentumswohnung in Breitungen/Werra entscheidet neben der Einheit das Gemeinschaftseigentum. Teilungserklärung, Beschlusslage und Erhaltungsrücklage gehören zwingend dazu — eine Bewertung ohne diese Unterlagen ist unvollständig.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen laufen die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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