Bei Gewerbeimmobilien in Loose bestimmt der Mietvertrag den Wert stärker als die Bausubstanz: Laufzeit, Bonität des Mieters und Drittverwendungsfähigkeit entscheiden darüber, was der Ertrag wert ist. Ein Spezialbau ohne Alternativnutzung trägt ein erhebliches Restrisiko.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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