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Gewerbeimmobilie · Bocholt

Gewerbeimmobilie in Bocholt bewerten lassen

Bei Gewerbeimmobilien in Bocholt bestimmt der Mietvertrag den Wert stärker als die Bausubstanz: Laufzeit, Bonität des Mieters und Drittverwendungsfähigkeit entscheiden darüber, was der Ertrag wert ist. Ein Spezialbau ohne Alternativnutzung trägt ein erhebliches Restrisiko.

§§ 27-34 ImmoWertV

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Bocholt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-NRW öffnen

Häufige Fragen

Warum zählt der Mietvertrag so stark?
Weil er den Zahlungsstrom definiert, den ein Erwerber kauft. Ein zehnjähriger Vertrag mit bonitätsstarkem Mieter ist etwas grundsätzlich anderes als derselbe Bau mit einjähriger Restlaufzeit.
Was ist Drittverwendungsfähigkeit?
Ob das Gebäude nach Auszug des jetzigen Mieters ohne großen Umbau weitervermietbar ist. Fehlt sie, steigt das Risiko — und der Wert sinkt.

Leistungen in Bocholt

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