Bei Gewerbeimmobilien in Günzach bestimmt der Mietvertrag den Wert stärker als die Bausubstanz: Laufzeit, Bonität des Mieters und Drittverwendungsfähigkeit entscheiden darüber, was der Ertrag wert ist. Ein Spezialbau ohne Alternativnutzung trägt ein erhebliches Restrisiko.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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