Beim Mehrfamilienhaus in Ottenbüttel führt das Ertragswertverfahren. In den Wert gehen Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer ein — der Liegenschaftszinssatz stammt vom örtlichen Gutachterausschuss und ist keine frei wählbare Größe.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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