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Mehrfamilienhaus · Schloß Holte-Stukenbrock

Mehrfamilienhaus in Schloß Holte-Stukenbrock bewerten lassen

Beim Mehrfamilienhaus in Schloß Holte-Stukenbrock führt das Ertragswertverfahren. In den Wert gehen Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer ein — der Liegenschaftszinssatz stammt vom örtlichen Gutachterausschuss und ist keine frei wählbare Größe.

§§ 27-34 ImmoWertV

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Schloß Holte-Stukenbrock

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-NRW öffnen

Häufige Fragen

Welcher Liegenschaftszinssatz gilt in Schloß Holte-Stukenbrock?
Der vom örtlichen Gutachterausschuss veröffentlichte für diese Objektart. Er ist abzuleiten, nicht zu wählen — und ein häufiger Angriffspunkt gegen Gutachten, die ihn frei setzen.
Zählt die tatsächliche oder die mögliche Miete?
Die nachhaltig erzielbare. Liegt die Bestandsmiete darunter, wird die Differenz über die Restlaufzeit berücksichtigt.

Leistungen in Schloß Holte-Stukenbrock

Objektart — weitere

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