Das Residualwertverfahren rechnet vom Wert des fertiggestellten Projekts rückwärts: Verkaufserlös minus Bau-, Planungs- und Finanzierungskosten sowie Entwicklergewinn ergibt, was der Grund und Boden heute tragen kann. In Weida ist es das Verfahren für Entwicklungsgrundstücke.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen laufen die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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