Das Residualwertverfahren rechnet vom Wert des fertiggestellten Projekts rückwärts: Verkaufserlös minus Bau-, Planungs- und Finanzierungskosten sowie Entwicklergewinn ergibt, was der Grund und Boden heute tragen kann. In Saal ist es das Verfahren für Entwicklungsgrundstücke.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Mecklenburg-Vorpommern laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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