Das Residualwertverfahren rechnet vom Wert des fertiggestellten Projekts rückwärts: Verkaufserlös minus Bau-, Planungs- und Finanzierungskosten sowie Entwicklergewinn ergibt, was der Grund und Boden heute tragen kann. In Weitefeld ist es das Verfahren für Entwicklungsgrundstücke.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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