Das Residualwertverfahren rechnet vom Wert des fertiggestellten Projekts rückwärts: Verkaufserlös minus Bau-, Planungs- und Finanzierungskosten sowie Entwicklergewinn ergibt, was der Grund und Boden heute tragen kann. In Bexbach ist es das Verfahren für Entwicklungsgrundstücke.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Saarland laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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