Das Residualwertverfahren rechnet vom Wert des fertiggestellten Projekts rückwärts: Verkaufserlös minus Bau-, Planungs- und Finanzierungskosten sowie Entwicklergewinn ergibt, was der Grund und Boden heute tragen kann. In Biblis ist es das Verfahren für Entwicklungsgrundstücke.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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