Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlichen Kauffällen vergleichbarer Objekte ab. Es ist das überzeugendste Verfahren, wenn genug Vergleichsfälle vorliegen — in Pampow typischerweise bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Mecklenburg-Vorpommern laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
BORIS-D öffnen