Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlichen Kauffällen vergleichbarer Objekte ab. Es ist das überzeugendste Verfahren, wenn genug Vergleichsfälle vorliegen — in Abstatt typischerweise bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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