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Nießbrauch oder Wohnrecht bewerten

Kapitalwert nach § 14 BewG.

Ein eingetragenes Recht in Abteilung II mindert den Wert um seinen Kapitalwert — Jahreswert mal Vervielfältiger. Das ist Rechnung, nicht Verhandlung, und bei Übertragungen unmittelbar steuerrelevant.

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01Frage

Jahreswert der Nutzung*

Die Jahresmiete, die dem Berechtigten zufließt oder erspart bleibt.

€
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