Nießbrauch oder Wohnrecht bewerten
Kapitalwert nach § 14 BewG.
Ein eingetragenes Recht in Abteilung II mindert den Wert um seinen Kapitalwert — Jahreswert mal Vervielfältiger. Das ist Rechnung, nicht Verhandlung, und bei Übertragungen unmittelbar steuerrelevant.
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Schritt 1 / 425%
01Frage
Jahreswert der Nutzung*
Die Jahresmiete, die dem Berechtigten zufließt oder erspart bleibt.
€
1 €1.000.000 €
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