Für Erbschaft und Schenkung ermittelt das Finanzamt einen typisierten Bedarfswert nach den §§ 176 ff. BewG. Dieses Verfahren kennt Ihr Objekt in Calau nicht — es rechnet mit Pauschalen. § 198 BewG erlaubt ausdrücklich, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Brandenburg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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