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Steuerlicher Bedarfswert
Steuerlicher Bedarfswert
§§ 176 ff. BewG · § 198 BewG
Was das Finanzamt ansetzt, wenn Sie nichts vorlegen.
Was über den Wert entscheidet
Typisiert und pauschal, ohne Kenntnis des Objekts
Liegt bei sanierungsbedürftigen Objekten regelmäßig zu hoch
§ 198 BewG eröffnet den Gegenbeweis durch Gutachten
Prüfpunkte
Bereits ergangener Feststellungsbescheid und seine Fristen
Abweichungen zwischen Typisierung und tatsächlichem Zustand
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