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Verkehrswert · Treis-Karden

Verkehrswert in Treis-Karden bewerten lassen

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre — ohne persönliche Verhältnisse und ohne ungewöhnliche Umstände. In Treis-Karden ist das der Wert, den Gerichte, Finanzämter und Banken meinen, wenn sie einen Wert verlangen.

§ 194 BauGB

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Treis-Karden

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen

Häufige Fragen

Ist der Verkehrswert der Preis, den ich bekomme?
Er ist der Preis, der unter normalen Umständen erzielbar wäre. Ein konkreter Verkauf in Treis-Karden kann darüber oder darunter liegen — etwa wegen Zeitdrucks oder eines besonders interessierten Käufers.
Wofür brauche ich ihn?
Für alles, wo ein Dritter den Wert akzeptieren muss: Erbauseinandersetzung, Zugewinn, Finanzamt, Gericht, Zwangsversteigerung.

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