Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre — ohne persönliche Verhältnisse und ohne ungewöhnliche Umstände. In Erwitte ist das der Wert, den Gerichte, Finanzämter und Banken meinen, wenn sie einen Wert verlangen.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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