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Verkehrswert · Au in der Hallertau

Verkehrswert in Au in der Hallertau bewerten lassen

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre — ohne persönliche Verhältnisse und ohne ungewöhnliche Umstände. In Au in der Hallertau ist das der Wert, den Gerichte, Finanzämter und Banken meinen, wenn sie einen Wert verlangen.

§ 194 BauGB

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Au in der Hallertau

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Ist der Verkehrswert der Preis, den ich bekomme?
Er ist der Preis, der unter normalen Umständen erzielbar wäre. Ein konkreter Verkauf in Au in der Hallertau kann darüber oder darunter liegen — etwa wegen Zeitdrucks oder eines besonders interessierten Käufers.
Wofür brauche ich ihn?
Für alles, wo ein Dritter den Wert akzeptieren muss: Erbauseinandersetzung, Zugewinn, Finanzamt, Gericht, Zwangsversteigerung.

Leistungen in Au in der Hallertau

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