Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre — ohne persönliche Verhältnisse und ohne ungewöhnliche Umstände. In Herdwangen-Schönach ist das der Wert, den Gerichte, Finanzämter und Banken meinen, wenn sie einen Wert verlangen.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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