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Verkehrswert · Zell am Harmersbach

Verkehrswert in Zell am Harmersbach bewerten lassen

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre — ohne persönliche Verhältnisse und ohne ungewöhnliche Umstände. In Zell am Harmersbach ist das der Wert, den Gerichte, Finanzämter und Banken meinen, wenn sie einen Wert verlangen.

§ 194 BauGB

Was hier über den Wert entscheidet

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Zell am Harmersbach

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-BW. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Ist der Verkehrswert der Preis, den ich bekomme?
Er ist der Preis, der unter normalen Umständen erzielbar wäre. Ein konkreter Verkauf in Zell am Harmersbach kann darüber oder darunter liegen — etwa wegen Zeitdrucks oder eines besonders interessierten Käufers.
Wofür brauche ich ihn?
Für alles, wo ein Dritter den Wert akzeptieren muss: Erbauseinandersetzung, Zugewinn, Finanzamt, Gericht, Zwangsversteigerung.

Leistungen in Zell am Harmersbach

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