Die Wohngebäudeversicherung rechnet nicht mit dem Verkehrswert, sondern mit dem gleitenden Neuwert — abgeleitet vom fiktiven Baupreis 1914 und einem Anpassungsfaktor. In Crivitz, Friedrichsruhe u.a. liegt er bei älteren Gebäuden häufig deutlich über dem Marktwert, weil ein Wiederaufbau teurer ist als ein Kauf.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Mecklenburg-Vorpommern laufen die Bodenrichtwerte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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