Die Wohngebäudeversicherung rechnet nicht mit dem Verkehrswert, sondern mit dem gleitenden Neuwert — abgeleitet vom fiktiven Baupreis 1914 und einem Anpassungsfaktor. In Lauenburg/Elbe liegt er bei älteren Gebäuden häufig deutlich über dem Marktwert, weil ein Wiederaufbau teurer ist als ein Kauf.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein laufen die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein öffnen