Die Wohngebäudeversicherung rechnet nicht mit dem Verkehrswert, sondern mit dem gleitenden Neuwert — abgeleitet vom fiktiven Baupreis 1914 und einem Anpassungsfaktor. In Groß-Gerau liegt er bei älteren Gebäuden häufig deutlich über dem Marktwert, weil ein Wiederaufbau teurer ist als ein Kauf.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen laufen die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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