Die Wohngebäudeversicherung rechnet nicht mit dem Verkehrswert, sondern mit dem gleitenden Neuwert — abgeleitet vom fiktiven Baupreis 1914 und einem Anpassungsfaktor. In Dorn-Dürkheim liegt er bei älteren Gebäuden häufig deutlich über dem Marktwert, weil ein Wiederaufbau teurer ist als ein Kauf.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Er beziffert nach § 196 BauGB den Boden, nicht das Gebäude.
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