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Denkmalschutz

Landesdenkmalschutzgesetze · §§ 7i, 10f, 11b EStG

Ein eingetragenes Baudenkmal bindet jede bauliche Veränderung an die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, eröffnet aber erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten. Beide Seiten gehören in die Bewertung — die Beschränkung mindert, die Abschreibungsmöglichkeit erhöht die Zahlungsbereitschaft bestimmter Käufergruppen.

Wirkung auf den Wert

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Weitere Merkmale

Baujahr und AlterswertminderungRestnutzungsdauerModernisierungsgradEnergetischer Zustand und EnergieausweisSanierungsstau und aufgeschobene InstandhaltungErbbaurechtNießbrauch und WohnrechtVermietet oder bezugsfreiTeilungserklärung und SondereigentumInstandhaltungsrücklage und BeschlusslageBaulastGrunddienstbarkeit und WegerechtLärmbelastungAltlasten und VerdachtsflächenHochwasser und StarkregenBarrierefreiheit
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