Ein eingetragenes Baudenkmal bindet jede bauliche Veränderung an die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, eröffnet aber erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten. Beide Seiten gehören in die Bewertung — die Beschränkung mindert, die Abschreibungsmöglichkeit erhöht die Zahlungsbereitschaft bestimmter Käufergruppen.