Aufgeschobene Instandhaltung wird nicht im Marktanpassungsfaktor verrechnet, sondern als besonderes objektspezifisches Merkmal gesondert abgezogen — mit den geschätzten Kosten der Nachholung. Das trennt sauber zwischen dem, was der Markt ohnehin einpreist, und dem, was dieses Objekt konkret braucht.