Erbengemeinschaft kann sich nicht einigen
Unterschiedliche Vorstellungen der Erben blockieren den Verkauf über Monate oder Jahre. Einer will halten, der andere verkaufen — und nichts passiert.
Passende Lösungen für dieses Problem
Diese Leistungen liefern den belegten Wert, den Sie bei „Erbengemeinschaft kann sich nicht einigen“ für die nächste Entscheidung brauchen.
Gutachten bei Erbschaft
Das Finanzamt setzt den Grundbesitz typisiert an. § 198 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — durch Gutachten.
Mehr erfahrenWertermittlung
Die systematische Marktwerteinschätzung in Anlehnung an die ImmoWertV — für Preisfindung und Kaufentscheidungen, ohne den Umfang eines Vollgutachtens.
Mehr erfahrenWeitere Herausforderungen in der Immobilienbranche
Ihre Immobilie steht seit Monaten zum Verkauf, aber es kommt kein Abschluss zustande? Zu viele Besichtigungen ohne Ergebnis kosten Zeit und Nerven. Je länger ein Objekt am Markt ist, desto mehr sinkt der wahrgenommene Wert.
Veraltete Heizung, feuchter Keller, mangelnde Dämmung — Sanierungsstau schreckt Käufer ab und drückt den Preis. Die wenigsten Verkäufer wollen vor dem Verkauf noch investieren.
Bei einer Scheidung muss die gemeinsame Immobilie schnell und fair verwertet werden. Lange Vermarktungszeiten sind keine Option, wenn beide Seiten einen Neustart brauchen.
Eine leerstehende Immobilie verursacht laufende Kosten: Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung. Gleichzeitig verfällt der Zustand ohne Nutzung zunehmend.
Schwierige Mietverhältnisse, Mietrückstände oder Mieter, die nicht ausziehen — das macht einen normalen Verkauf nahezu unmöglich. Kaum ein Käufer will sich das antun.
Betroffene Branchen
Dieses Problem betrifft verschiedene Bereiche der Immobilienwirtschaft.
Erbengemeinschaft kann sich nicht einigen? Zuerst den Wert klären.
In einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir, welche Bewertung Ihre Situation verlangt — und was sie kostet, bevor Sie etwas beauftragen.